Freitag, 25. Januar 2019

Parolen zu den Abstimmungen vom 10. Februar 2019

Ja-Parole zur Weiterführung des Angebotes von SBB-Tageskarten

Winterthurer Vorlage

 

Ja-Parole zur Weiterführung des Angebotes von SBB-Tageskarten

Die Grünliberalen begrüssen die unbefristete Bereitstellung von maximal 50 "Tageskarten Gemeinde" pro Tag. Die Abgabe der Tageskarte an die Einwohner/innen von Winterthur kann gemäss Stadt Winterthur voraussichtlich kostendeckend betrieben werden. Seit dem 1. Oktober 2018 kostet die Tageskarte 51 Franken am Wochenende und 44 Franken unter der Arbeitswoche. Die Tageskarte fördert das ökologische Reisen mit dem öf-fentlichen Verkehr und ermöglicht der Bevölkerung ein entspanntes Reisen in der ganzen Schweiz. Daher begrüsst die GLP die beantragten jährlich wiederkehrenden Ausgaben und empfiehlt ein Ja zum «Kredit für die Beschaffung von «Tageskarten Gemeinden» am 10. Februar.

 

Kantonale Vorlage

Nein zum schädlichen Wassergesetz

Aus den folgenden Gründen lehnen die Grünliberalen das Wassergesetz ab:

  • Ungenügender Umweltschutz. Das Wassergesetz schwächt den Schutz unserer Bäche, Flüsse und Seen. Giftige Pestizide können in Gewässernähe gespritzt werden. Neue Gebäude sollen möglichst nah am Wasser stehen dürfen. Die Wiederherstellung von natürlichen Gewässerläufen wird behindert.
  • Einschränkung des Gewässerzugangs. Das Bundesrecht sagt, dass «See- und Flussufer freigehalten» werden müssen, damit die Bevölkerung Zugang hat. Das Wassergesetz will dieses Ziel sabotieren. Der Grundsatz, dass der öffentliche Zugang zu Flüssen und Seen zu erleichtern sei, wurde aus dem Gesetz gestrichen.
  • Ungenügender Hochwasserschutz. Die Anforderungen an den Hochwasserschutz sind ungenügend. Dies ist fahrlässig. Aufgrund des Klimawandels werden vermehrt stärkere Hochwasser zu erwarten sein. Die heutigen Versäumnisse beim Bauen in hochwassergefährdeten Gebieten werden Versiche-rungen und Öffentlichkeit deshalb teuer zu stehen kommen.
  • Mehr Bürokratie. Um Gewässerschutzmassnahmen zu verzögern, wurden bürokratische Schlaufen ins Wassergesetz geschrieben. Revitalisierungen, Hochwasserbauten und Gewässerraumfestlegungen werden so torpediert und es fällt unnötiger Verwaltungsaufwand bei Gemeinden und beim Kanton an.

Deshalb zurück zum ursprünglichen Entwurf des Regierungsrates: Der Regierungsrat hat ursprünglich ei-nen guten, konsistenten Gesetzesentwurf für das neue Wassergesetz vorgelegt. Die Grünliberalen lehnen das vom Kantonsrat verschlimmbesserte Gesetz ab und fordern einen neuen Entwurf auf Basis des regierungsrätlichen Vorschlages.

 

Eidgenössische Vorlage

Nein zur trügerischen Zersiedlungsinitiative

Die Initiative ist radikal. Ein starrer Bauzonen-Stopp lässt die Bedürfnisse von Bevölkerung und Wirtschaft aus-ser Acht. Stillstand ist keine Lösung.

Die Initiative trifft die Falschen. Es werden die Kantone und Gemeinden bestraft, die haushälterisch mit ihrem Boden umgegangen sind und wenig Bauzonen haben. In Ballungsräumen führt die Initiative zudem zu einer Verknappung von Bauland, was ein Ansteigen der Grundstückspreise nach sich zieht.

Die Initiative wirkt kontraproduktiv. Es wird nicht mehr dort gebaut, wo dies raumplanerisch sinnvoll ist, sondern dort, wo es (zufällig) noch Reserven hat, auch wenn dies in entlegenen, schlecht erschlossenen Lagen ist.

Das Raumplanungsgesetz wirken lassen. Das Volk hat mit der Revision des Raumplanungsgesetzes Massnah-men gegen die Zersiedelung beschlossen. Die Kantone sind dran, diese Vorgaben umzusetzen und ihre Bauzonen zu verkleinern.


Kampagnenflyer als PDF